Verfassungsgerichtshof B1413/00

B1413/00Constitutional CourtNov 24, 2003

Regest

Auslegung eines Antrages, Grundverkehrsrecht, Verwaltungsverfahren, Eingaben

Full text

Verfassungsgerichtshof B1413/00

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.2003

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit € 2.143,68 bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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