Verfassungsgerichtshof B203/01

B203/01Constitutional CourtFeb 26, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B203/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 2.143,68 €

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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