Verfassungsgerichtshof B992/03 ua

B992/03 uaConstitutional CourtJun 11, 2004

Regest

Behördenzuständigkeit, Grundverkehrsrecht, Rechtsschutz

Full text

Verfassungsgerichtshof B992/03 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführenden Parteien sind durch die angefochtenen Bescheide in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit je € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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