Verfassungsgerichtshof B531/03

B531/03Constitutional CourtJun 11, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B531/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit 2.142,- € bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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