Verfassungsgerichtshof B573/02

B573/02Constitutional CourtJun 18, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B573/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.06.2004

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der

beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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