Verfassungsgerichtshof B531/02

B531/02Constitutional CourtJun 21, 2004

Regest

Bescheidbegründung, Bescheid Trennbarkeit, Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Vergabewesen, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B531/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2004

Spruch

I. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch Spruchpunkt II. und IV. des angefochtenen Bescheides im Gleichheitsrecht verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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