Verfassungsgerichtshof B817/01

B817/01Constitutional CourtJun 21, 2004

Regest

Grundverkehrsrecht, Liegenschaftserwerbsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B817/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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