Verfassungsgerichtshof B533/02

B533/02Constitutional CourtSep 27, 2004

Regest

Bescheid Trennbarkeit, Gewerberecht, Gewerbeberechtigung, Vergabewesen, Kollegialbehörde

Full text

Verfassungsgerichtshof B533/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2004

Spruch

I. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch Spruchpunkt I. und II. des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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