Verfassungsgerichtshof B292/04

B292/04Constitutional CourtSep 28, 2004

Regest

Asylrecht, Fremdenrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B292/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreterin die mit € 2.160,-

bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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