Verfassungsgerichtshof B973/03

B973/03Constitutional CourtNov 29, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Präjudizialität

Full text

Verfassungsgerichtshof B973/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,00 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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