Verfassungsgerichtshof B1499/02 ua

B1499/02 uaConstitutional CourtNov 30, 2004

Regest

Vergabewesen

Full text

Verfassungsgerichtshof B1499/02 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Die Beschwerdeführer sind schuldig, dem Bund zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit € 1.962,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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