Verfassungsgerichtshof B710/02

B710/02Constitutional CourtDec 3, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B710/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.12.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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