Verfassungsgerichtshof B612/04

B612/04Constitutional CourtDec 6, 2004

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Bescheiderlassung, Dienstrecht, Ruhestandsversetzung, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes

Full text

Verfassungsgerichtshof B612/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2004

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, die mit € 2.142,00 bestimmten Prozesskosten zu Handen des Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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