Verfassungsgerichtshof B2149/00 ua

B2149/00 uaConstitutional CourtDec 16, 2004

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B2149/00 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.12.2004

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführerinnen zu B2149/00 und B805/01 zu Handen ihrer Rechtsvertreter die mit € 2143,85 bestimmten Prozesskosten und den Beschwerdeführern zu B170/02 zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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