Verfassungsgerichtshof B1129/01

B1129/01Constitutional CourtMar 1, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall, VfGH / Kosten, Bescheid Trennbarkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1129/01

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,06 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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