Verfassungsgerichtshof B249/04

B249/04Constitutional CourtMar 4, 2005

Regest

EU-Recht, Gewerberecht, Güterbeförderung, Verwaltungsstrafrecht, Strafe, Verweisung dynamische, Klarheitsgebot, Determinierungsgebot, Legalitätsprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B249/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid nicht wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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