Verfassungsgerichtshof B1780/03

B1780/03Constitutional CourtMar 9, 2005

Regest

Auslegung Verfassungs-, Auslegung verfassungskonforme, Bundesbahnen, Eisenbahnrecht, Kanalisation, Kompetenz Bund - Länder Verkehrswesen, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B1780/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Kärnten ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.