Verfassungsgerichtshof B774/03

B774/03Constitutional CourtMar 9, 2005

Regest

Behördenzuständigkeit, Straßenverwaltung, Landesstraße, Widmung

Full text

Verfassungsgerichtshof B774/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.03.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Rechtsvertreter die mit € 2.142,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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