Verfassungsgerichtshof B1117/02

B1117/02Constitutional CourtJun 9, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1117/02

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.158,20 bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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