Verfassungsgerichtshof B553/04

B553/04Constitutional CourtJun 22, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B553/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit € 2.556,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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