Verfassungsgerichtshof B1478/03

B1478/03Constitutional CourtJun 23, 2005

Regest

EU-Recht, Kompetenz Bund - Länder, Bedarfsgesetzgebung, Bedarfskompetenz, Unabhängiger Verwaltungssenat, Vergabewesen, Verwaltungsverfahren, Ermittlungsverfahren, Verhandlung mündliche, Öffentlichkeitsprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B1478/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.06.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor einem Tribunal (Art6 Abs1 EMRK) verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der Beschwerdeführerin zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,-- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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