Verfassungsgerichtshof B109/05

B109/05Constitutional CourtSep 26, 2005

Regest

Bergrecht

Full text

Verfassungsgerichtshof B109/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die beschwerdeführende Partei durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.