Verfassungsgerichtshof B547/05

B547/05Constitutional CourtSep 27, 2005

Regest

Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Full text

Verfassungsgerichtshof B547/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2005

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Justiz) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit EUR 2340,-- bestimmten Prozesskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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