Verfassungsgerichtshof B343/05

B343/05Constitutional CourtSep 30, 2005

Regest

Agrarbehörden, Agrarverfahren, Landesagrarsenat, Kollegialbehörde, Verwaltungsverfahren, Sachverständige, Amtspartei, Ersatzbescheid, Befangenheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B343/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in seinem durch Art6 EMRK verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Vorarlberg ist verpflichtet, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.340 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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