Verfassungsgerichtshof B1619/04

B1619/04Constitutional CourtNov 2, 2005

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, Disziplinarrecht, Rundfunk

Full text

Verfassungsgerichtshof B1619/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.11.2005

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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