Verfassungsgerichtshof B730/04

B730/04Constitutional CourtDec 5, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B730/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.12.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 2.142 € bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu erstatten.

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