Verfassungsgerichtshof B1026/03

B1026/03Constitutional CourtDec 14, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1026/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2005

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung gesetzwidriger Verordnungen in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.