Verfassungsgerichtshof B927/03

B927/03Constitutional CourtDec 15, 2005

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B927/03

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2005

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seiner Rechtsvertreter die mit € 2.142,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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