Verfassungsgerichtshof B3561/05

B3561/05Constitutional CourtJun 6, 2006

Regest

Rechtsanwälte, Disziplinarrecht, Meinungsäußerungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B3561/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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