Verfassungsgerichtshof B578/05

B578/05Constitutional CourtJun 20, 2006

Regest

Versammlungsrecht, VfGH / Abtretung, VfGH / Kosten

Full text

Verfassungsgerichtshof B578/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.06.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.