Verfassungsgerichtshof B525/05

B525/05Constitutional CourtJun 21, 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B525/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.06.2006

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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