Verfassungsgerichtshof B334/06

B334/06Constitutional CourtSep 26, 2006

Regest

Sozialversicherung, Ärzte

Full text

Verfassungsgerichtshof B334/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.09.2006

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde, soweit sie die Aufhebung des angefochtenen Bescheides begehrt, wird abgewiesen.

Das Feststellungsbegehren wird zurückgewiesen.

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