Verfassungsgerichtshof B1510/04

B1510/04Constitutional CourtOct 4, 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1510/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.2006

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung sowie einer gesetzwidrigen Verordnungsbestimmung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Steiermark ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten zuhanden ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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