Verfassungsgerichtshof B894/06

B894/06Constitutional CourtDec 6, 2006

Regest

Volksbegehren, Volksabstimmung, VfGH / Abtretung, Verwaltungsgerichtshof Zuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B894/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.12.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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