Verfassungsgerichtshof B612/05

B612/05Constitutional CourtDec 13, 2006

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B612/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.12.2006

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Tiroler Landesregierung ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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