Verfassungsgerichtshof B1008/06

B1008/06Constitutional CourtFeb 27, 2007

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Rechtsanwälte, Berufsrecht, Behördenzuständigkeit

Full text

Verfassungsgerichtshof B1008/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.02.2007

Spruch

I. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

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