Verfassungsgerichtshof B1954/06

B1954/06Constitutional CourtMar 16, 2007

Regest

Versammlungsrecht, Nationalsozialismus, Wiederbetätigung

Full text

Verfassungsgerichtshof B1954/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.03.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde dem Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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