Verfassungsgerichtshof B1330/06 ua

B1330/06 uaConstitutional CourtJun 15, 2007

Regest

Fremdenrecht, Asylrecht, Schubhaft, Interessenabwägung, Wirkung aufschiebende, Auslegung verfassungskonforme

Full text

Verfassungsgerichtshof B1330/06 ua

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit und Sicherheit (persönliche Freiheit) verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit jeweils € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.