Verfassungsgerichtshof B1152/04

B1152/04Constitutional CourtOct 2, 2007

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1152/04

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.556,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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