Verfassungsgerichtshof B1851/06

B1851/06Constitutional CourtOct 8, 2007

Regest

Rechtsanwälte, Berufsrecht, EU-Recht, Vorabentscheidung, VfGH / Legitimation

Full text

Verfassungsgerichtshof B1851/06

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2007

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer Wien ist schuldig, den Beschwerdeführern zuhanden ihrer Rechtsvertreterin die mit € 2.556,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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