Verfassungsgerichtshof B295/05

B295/05Constitutional CourtDec 14, 2007

Regest

Datenschutz, Privat- und Familienleben, Homosexualität

Full text

Verfassungsgerichtshof B295/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.2007

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Achtung des Privatlebens verletzt worden.

Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit € 2.160,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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