Verfassungsgerichtshof B3409/05

B3409/05Constitutional CourtMar 1, 2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B3409/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 01.03.2008

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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