Verfassungsgerichtshof B2379/07

B2379/07Constitutional CourtMar 3, 2008

Regest

Dienstrecht, Versetzung, Verwendungsänderung, Dienstrechtsverfahren, Wirkung aufschiebende, Rechtsschutz, Rechtsstaatsprinzip

Full text

Verfassungsgerichtshof B2379/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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