Verfassungsgerichtshof B225/07

B225/07Constitutional CourtMar 6, 2008

Regest

Hochschulen Organisation, Determinierungsgebot, Rechtsbegriffe unbestimmte, Oberste Organe der Vollziehung, Meinungsäußerungsfreiheit

Full text

Verfassungsgerichtshof B225/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.03.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

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