Verfassungsgerichtshof B1858/07

B1858/07Constitutional CourtSep 23, 2008

Regest

VfGH / Anlaßfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B1858/07

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.09.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesministerin für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-

bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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