Verfassungsgerichtshof B3170/05

B3170/05Constitutional CourtSep 24, 2008

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B3170/05

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.09.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Niederösterreich ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.