Verfassungsgerichtshof B301/08

B301/08Constitutional CourtSep 27, 2008

Regest

Markenschutz, EU-Recht, Rechte subjektive öffentliche, VfGH / Legitimation

Full text

Verfassungsgerichtshof B301/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Beschwerdeführer ist schuldig, der beteiligten Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit € 2.340,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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