Verfassungsgerichtshof U5/08

U5/08Constitutional CourtOct 8, 2008

Regest

Asylgerichtshof, Behördenzusammensetzung, Asylrecht, Behördenzuständigkeit, Zuständigkeit, Drittstaatsicherheit

Full text

Verfassungsgerichtshof U5/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.10.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch die angefochtene Entscheidung in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht nach Art3 EMRK verletzt worden.

Die Entscheidung wird aufgehoben.

Der Bund (Bundeskanzler) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.400,-- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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