Verfassungsgerichtshof B575/08

B575/08Constitutional CourtDec 2, 2008

Regest

Baurecht, Raumordnung, Baulandumlegung, Entschädigung

Full text

Verfassungsgerichtshof B575/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.12.2008

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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