Verfassungsgerichtshof B39/08

B39/08Constitutional CourtDec 15, 2008

Regest

VfGH / Anlassfall

Full text

Verfassungsgerichtshof B39/08

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.12.2008

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit € 2.340,- bestimmten Prozesskosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

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